Aktuelles

Letzter Beitrag vom: 26.02.2017 Beiträge gesamt: 32

Wir wollen Sie an dieser Stelle über wichtige und aktuelle Themen aus dem Bereich des Gesundheitswesen, der Heilmittel, der Berufspolitik   und darüber hinaus informieren. Wir verschaffen Ihnen einen schnellen Überblick und sparen Ihnen die Zeit, die Sie für abendliche Recherchen benötigen würden. Vertiefen Sie sich in die Themen, die speziell  für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Masseure aufbereitet sind, unabhängig ob Sie Existenzgründer, Praxisinhaber, Angestellter oder freier Mitarbeiter sind. Die hier aufgezeigten Themen werden auch in unseren Existenzgründerseminaren und und Seminaren für Praxisinhaber behandelt.

Sozialgericht Niedersachsen fällt Urteil zur freien Mitarbe

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Das Gericht stützt sich auf den bekannten bayerischen Gerichtsbeschluss. Damit ist auch die häufig verwendete These „bei Hausbesuchen geht doch freie Mitarbeit unkompliziert“ widerlegt. Wir bleiben weiterhin bei unserem Warnung keine Verträge mit freien Mitarbeitern zu schließen, sondern andere Kooperationsformen zu wählen. Gern beraten wir Sie hierzu. 


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Heilmittelkosten liegen bei 5,01 Milliarden Euro

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Wie jedes Jahr hat das wissenschaftliche Institut der AOK den Heilmittelbereicht 2012 vorgelegt. Demnach betrug der Heilmittelumsatz 2012 rd. 5,01 Milliarden Euro. Das enstpricht einem Anteil von rd. 2,9% an den Gesamtkosten der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Insgesamt wurden 42,1 Millionen Heilmittel verordnet, die von 63.600 zugelassenen Leistungserbringern (Ikzeichen) erarbeitet wurden.

Die meisten Heilmittel verordneten die Allgemeinmediziner (37%) gefolgt von den Orthopäden (25,9%).

Ergotherapeuten und Logopäden therapierten schwerpunktmäßig Kinder im Alter von 5-9- Jahren. Physiotherapeuten therapierten schwerpunktmäßig die Wirbelsäulenerkrankungen (72%).

Podologen gaben rd. 5,2 Millionen Behandlungen ab, was einem Wert von rd. 139 Millionen Euro entspricht.

 


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Ausbildungszahlen bei den Heilmittelerbringern sinken rapide

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Im Rahmen einer Erhebung nahm das Bundesinstitut für Berufsbildung auch die Physiotherapeuten Lopgopäden Ergotherapeuten und Podologen unter die Lupe


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Neue Seminare

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Probleme bei der Beschäftigung von freien Mitarbeitern, Lohnforderungen von Angestellten aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage, Preisdumping statt kalkulierte Preise, Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes.....

Themen, die viele Praxisinhaber schier zur Verzweiflung bringen. In unserem Seminarprogramm haben wir einen workshop mit dem Thema "betriebswirtschaftliche Grundlagen" eingestellt. Nutzen Sie die Chance gemeinsam mit anderen Kolleginnen und Kollegen Lösungswege zu erarbeiten.

Wir freuen uns auf Sie

 


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Testphase für neue Position Befunderhebung gestar

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Im letzten Newsletter berichteten wir von der Möglichkeit der Abrechnung, in der Physiotherapie, einer besonderen Abrechnungsposition „Befunderhebung“ bei Patienten der IKK Berlin / Brandenburg.

Hinsichtlich der Testphase gilt folgende Vereinbarung:

Präambel< /strong>

Heilmittelerbringer, welche durch die Landesverbände der Krankenkassen bzw. die Verbände der Ersatzkassen gemäß § 124 SGB V zugelassen sind, sind berechtigt und verpflichtet,vertragsärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie auf der Grundlage eigener Befunderhebung durchzuführen.

Die Vertragspartner streben die Einführung einer Position „physiotherapeutische Befunderhebung“ an, mit der die physiotherapeutische Versorgung der Versicherten der IKK Brandenburg und Berlin verbessert werden soll. Die Relevanz für die physiotherapeutische Behandlung soll zunächst im Praxisalltag erprobt werden.

Im Rahmen der vereinbarten Erprobungsregelung ist der Leistungserbringer daher bei einer Erstverordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie berechtigt, die Befunderhebung entsprechend der Leistungsbeschreibung geltend zu machen.

Eine Befundposition soll gründliche Untersuchungen, zielgerichtete Therapien und bessere Compliance der Patienten und somit eine verbesserte Versorgung ermöglichen.

Die IKK hat ein hohes Interesse an einer effektiven physiotherapeutischen Versorgung ihrer Versicherten und erprobt daher gemeinsam mit den Berufsverbänden der Physiotherapeuten die Einführung einer Leistungsposition Befunderhebung. Über das weitere Vorgehen verständigen sich die Vertragspartner im Laufe der Vertragslaufzeit.

§ 1 Geltungsbereich

Dieser Vertrag gilt:

a) für die Versicherten der IKK

b) für Mitglieder der Berufsverbände, sofern sie die Anerkenntniserklärung (Anlage 3) unterzeichnen und ihnen die Zulassung gemäß § 124 SGB V erteilt worden ist

c) für Leistungserbringer, die nicht Mitglied der Berufsverbände sind, sofern sie die Anerkenntniserklärung (Anlage 3) unterzeichnen und ihnen die Zulassung gemäß § 124 SGB V erteilt worden ist.

§ 2 Gegenstand des Vertrages

Dieser Vertrag regelt die Vergütung der Befunderhebung im Rahmen einer Erprobungsregelung. Die Regelungen des Vertrages gemäß § 125 Abs. 2 SGB V (einschließlich seiner Anlagen) für die Versorgung mit physiotherapeutischen Leistungen vom 01.12.2009 für das Land Brandenburg sowie die Regelungen des Vertrages gemäß § 125 Abs. 2 SGB V (einschließlich seiner Anlagen) über die Versorgung mit Leistungen der physikalischen Therapie vom 31.03.2008 für das Land Berlin bleiben hiervon unberührt.

§ 3 Vergütung/Leistungsbeschreibung

X1301 Gebühr für Befunderhebung 13,00 EUR

Die Position ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der Erstverordnung gemäß Heilmittel-Richtlinie einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Versicherten auf der Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen.

Der Leistungserbringer untersucht den Patienten entsprechend der vertragsärztlichen Diagnose. Dabei beachtet er die Symptome. Insbesondere die individuelle Ausprägung der Struktur- und Funktionsstörungen, Aktivitätseinschränkungen und Behinderungen in der Partizipation sind zu überprüfen. Auf dieser Grundlage plant der Leistungserbringer den Behandlungsverlauf. Die Untersuchungsergebnisse und der Behandlungsplan werden dokumentiert. Diese Dokumentation dient dem behandelnden Therapeuten zur Therapiesteuerung, Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung sowie ggf. der Information des behandelnden Arztes. Der Leistungserbringer berät den Patienten und gibt Empfehlungen für ein gesundheitliches Verhalten und vermittelt praktische Übungsanleitungen.

&sec t; 4 Leistungserbringerschlüssel

Für die Vergütungsvereinbarung gilt folgender Leistungserbringerschlüssel zur Verwendung für die Abrechnung gemäß § 302 SGB V mit der Gültigkeit für

Leistungserbringer mit Praxissitz im Land Brandenburg:

- für Masseure und medizinische Bademeister         21 12 000

- für Krankengymnasten/Physiotherapeuten        &nb sp;    22 12 000

 

Leistungserbring er mit Praxissitz im Land Berlin:

- für Masseure und medizinische Bademeister     &nbs p;  21 23 900

- für Krankengymnasten/Physiotherapeuten   ;       &n bsp;  22 23 900

§ 5 Inkrafttreten, Laufzeit

Die Vergütungsvereinbarung im Rahmen der Erprobungsregelung ist für den Zeitraum vom 01.04.2014 bis zum 30.06.2015 gültig.

 

 < /p>


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Freie Mitarbeiterverhältnisse vor dem Aus?

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Am 14.02.2014 wurde vom bayerischen Landessozialgericht die Beschwerde einer Physiotherapeutin gegen die Nachzahlung von 48 Tsd. Euro Sozialversicherungsbeiträgen für 2 freie Mitarbeiterverhältnisse abgelehnt.


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Heilpraktiker muss Praxis nachweisen

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Eine Versicherung verlangte die gezahlten Honorare zurück, als sie erfuhr, dass die Heilpraktikerin Ihre Praxis nicht ordnungsgemäß angemeldet hat.

 


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weitere Geschäftsstellen

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Neue Geschäftsstellen

Dem Wunsch vieler Kunden entsprechend werden wir ab sofort  auch in Schwerin, Erfurt und Grimma erreichbar sein. Selbstverständlich besuchen wir Sie im Bedarfsfall auch vor Ort 

Bitte beachten Sie das eine Terminvergabe immer erforderlich ist und nur über die

Berliner Rufnummer 030 577 067 430 erfolgt.

Unsere neuen Adressen

Wismarschestrasse 304 , 19055 Schwerin, im Hause der SRZH

Marktstrasse 55, 99084 Erfurt, im Hause der SRZH

August Bebel Strasse 16 04668 Grimma im Haus der SRZH

In Berlin erreichen Sie uns in unseren Büroräumen in der Machnowerstrasse 21 in Berlin Zehlendorf, dennoch soll hier nicht unerwähnt bleiben, daß das Schweriner Rechenzenrum auch in Berlin eine Filiale betreibt

Wildensteiner Str. 31 10318 Berlin

Wir freuen uns auf Sie und die Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, dem Schweriner Rechenzentrum für Heilberufe,  www.SRZH.de

 


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