Lange krank - Weihnachtsgeld gestrichen
Das Gericht vertrat die Auffassung, das der Arbeitgeber das Recht hat bei einer längeren Krankheit, in diesem Fall ein halbes Jahr, die Zahlung von Sonderzahlungen, wie das Weihnachtsgeld zu streichen
Aktenzeichen: 6 Sa 723/09
