Neuer Leitfaden zur Impressumspflicht
Ein Leitfaden des Bundesministeriums der Justiz soll Firmen helfen, die Anbieterkennzeichnung ihrer Website nach den Anforderungen des Telemediengesetzes zu gestalten. So können Abmahnungen verhindert werden.
Kennzeichnungspflichten nach § 55 des Rundfunkstaatsvertrags oder bei Fernabsatzverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch deckt der Leitfaden nicht ab.
