Praxisgründung, eine oder zwei Toiletten?
In den Empfehlungen der Spitzenverbände und in den Rahmenverträgen steht, das eine Praxis über eine Patiententoilette verfügen muss. Demnach benötigen Sie für die Kassenzulassung also nur eine Toilette.
Sofern Sie in Ihrer Praxis niemals Mitarbeiter beschäftigen, können Sie es bei einer Toilette belassen. Sollten Sie allerdings Mitarbeiter beschäftigen, greifen die Unfallverhütungsvorschriften. In denen ist geregelt: . den Mitarbeitern sind, für Patienten nicht zugängliche Toiletten, zur Verfügung zu stellen.
Insofern sollten Sie sich bei der Planung schon Gedanken darüber machen, ob und wie viele Mitarbeiter Ihre spätere Praxis beschäftigen wird.
