Auf Kundenparkplatz darf abgeschleppt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein KFZ welches unberechtigt auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums parkt abgeschleppt werden kann.
In dem Fall hatte der Besucher einer Sportveranstaltung sein Auto auf dem Kundenparkplatz abgestellt, um Zigaretten zu kaufen. Danach ging er ins benachbarte Fußballstadion. Ein vom Besitzer des Parkplatzes beauftragtes Unternehmen schleppte den Wagen ab. Dazu sei der Besitzer im Wege des so genannten Selbsthilferechts berechtigt gewesen, befand der BGH und bestätigte ein Urteil des Landgerichts Magdeburg.
