BGH verurteil Leistungserbringer wegen Betruges
Der BGH verurteilt einen Leistungserbringer der eine Maßnahme abgab, für die er keine Zulassung besaß wegen Betruges zu einer Gefängnisstrafe. Obwohl es sich bei dem Verurteilten um eine Pflegerin handelt, kann dieses Urteil durchaus auch Anwendung bei Therapeuten finden, die Leistungen abgeben ohne dafür das nötige Zertifikat zu besitzen.
In einem zweiten Urteil wurde ein Arzt wegen Falschabrechnung zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt.
Cave liebe Kolleginnen und Kollegen oder besser, Hände weg von unsauberen Abrechnungsmethoden und Betrug.
