Arbeitgeber muss Arbeitnehmer nicht auf Entgeldumwandlung hinweisen

Seit rd. 12 Jahren haben Arbeitnehmer das Recht auf betriebliche Altersvorsorge in Form der Entgeldumwandlung. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr festgestellt (AZ: 3AZR 807/11), dass der Arbeitgeber dem Wunsch nach Entgeldumwandlung nachkommen muss, aber den Arbeitnehmer nicht auf diese Möglichkeit hinweisen muss.