Verordnung von Gruppengymnastik
Was ist der Hintergrund dieses Wirkens?
Jeder Arzt ist angehalten das Wirtschaftlichkeitsgebot auch bei den Heilmitteln zu beachten. Jeder Arzt muss im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung der Kassenärztlichen Vereinigung darstellen, warum er ggf. das Heilmittelbudget überschritten hat, insofern versuchen Ärzte dieses Budget nicht zu überschreiten.
Wie wird das Budget belastet?
Das Budget wird mit dem Verordnungswert belastet, dass der Arzt verordnet hat. Wird nun eine Gruppenbehandlung verordnet, wird das Budget mit dem Wert der Gruppenbehandlung belastet.
Wird im Nachhinein der Arzt durch den Therapeuten darüber informiert, dass eine Gruppenbehandlung aus bspw. organisatorischen Gründen in der Heilmittelpraxis nicht möglich ist und die Behandlung als Einzel-Behandlung durchgeführt wird, steht dies nicht in der Verordnungsverantwortung des Arztes und somit haftet er auch im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung nur für den Wert der Gruppenbehandlung.
So steht es zumindest in den KV Verträgen, ob dieses „Schlupfloch“ noch lange bestehen bleibt ist unseres Erachtens sehr fraglich.
