Freiberufliche Einkünfte in Gefahr
Der BFH hat entschieden, dass freiberufliche Einkünfte gewerblich werden, wenn Berufsfremde auch nur zu einem geringen Anteil an einer Gesellschaft beteiligt sind.
Im vorliegenden Fall wurde eine freiberufliche Gesellschaft von einer übergeordneten Gesellschaft betreut, die an der freiberuflichen Gesellschaft beteiligt war. Bei dieser übergeordneten Gesellschaft wurde der kaufmännische Bereich von einem Gesellschafter übernommen, der nicht die Merkmale eines Freiberuflers erfüllte. Dadurch war die übergeordnete Gesellschaft nicht freiberuflich tätig, und die gewerbliche Einstufung infizierte die freiberufliche Personengesellschaft.
