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Aktuelles

Letzter Beitrag vom: 26.02.2017 Beiträge gesamt: 32

Wir wollen Sie an dieser Stelle über wichtige und aktuelle Themen aus dem Bereich des Gesundheitswesen, der Heilmittel, der Berufspolitik   und darüber hinaus informieren. Wir verschaffen Ihnen einen schnellen Überblick und sparen Ihnen die Zeit, die Sie für abendliche Recherchen benötigen würden. Vertiefen Sie sich in die Themen, die speziell  für Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Masseure aufbereitet sind, unabhängig ob Sie Existenzgründer, Praxisinhaber, Angestellter oder freier Mitarbeiter sind. Die hier aufgezeigten Themen werden auch in unseren Existenzgründerseminaren und und Seminaren für Praxisinhaber behandelt.

Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelvers

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

1. Maßnahmen im Heilmittelbereich
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1.1 Weitere Flexibilisierung der Preisfindung für Heilmittelleistungen
 
Den Krankenkassen und den Verbänden der Heilmittelerbringer wurden in den letzten Jahren zusätzliche gesetzliche Spielräume für ihre Vertragsabschlüsse eingeräumt. So ist die Verpflichtung zur Vorlage der Vergütungsvereinbarungen für Heilmittelleistungen bei den zuständigen Aufsichtsbehörden entfallen. Somit können die Vertragspartner flexibler entscheiden, inwieweit Abschlüsse oberhalb der Veränderungsratze der beitragspflichtigen Einnahmen aller GKV-Mitglieder
unter Beachtung der Beitragsstabilität und der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen gerechtfertigt sind. Weiter wurde eine Schiedsregelung geschaffen, die Anwendung findet, wenn sich die Krankenkassen und die Verbände der Heilmittelerbringer nicht auf die Preise für die Versorgung mit Heilmitteln oder eine Anpassung vereinbarter Preise einigen können. Das HHVG sieht eine weitere Flexibilisierung der Preisfindung im Heilmittelbereich vor. In den Jahren 2017 bis 2019 entfällt die
Begrenzung der Vergütungsvereinbarungen für Heilmittelleistungen durch die Veränderungsrate. Für diesen Zeitraum werden den Vertragspartnern auch höhere Preisvereinbarungen ermöglicht. Die Regelung ist auf drei Jahre befristet, um die Auswirkungen überprüfen zu können.
 
1.2 Beschleunigung der Schiedsverfahren
 
Damit mögliche Vergütungsanhebungen früher bei den Heilmittelerbringern ankommen, wird die Durchführung von Schiedsverfahren beschleunigt. Für die Benennung der Schiedspersonen durch die Krankenkassen und Heilmittelverbände bzw. - wenn diese sich nicht auf eine Person einigen können – durch die zuständige Aufsichtsbehörde, werden zeitliche Fristen gesetzt.
 
1.3 Modellvorhaben zur „Blankoverordnung“
 
Die sogenannte „Blankoverordnung“ von Heilmitteln wird bundesweit erprobt. Bei dieser Versorgungsform erfolgt die Verordnung eines Heilmittels weiterhin durch den Arzt, der Heilmittelerbringer bestimmt aber die Auswahl und die Dauer der Therapie sowie die Frequenz der Behandlungseinheiten. Damit werden die Heilmittelerbringer stärker in die Versorgungsverantwortung eingebunden. Zwei Modellvorhaben zur Blankoverordnung durch Physiotherapeuten
gibt es bereits. Um zu entscheiden, ob diese Versorgungsform für eine Überführung in die Regelversorgung geeignet ist, ist aber eine breitere Informationsgrundlage notwendig. Deshalb soll in jedem Bundesland ein Modellvorhaben durchgeführt werden.
 
2. Weitere Inhalte des Gesetzes
Darüber hinaus enthält das Gesetz Regelungen zur Verbesserung der Versorgung von chronnischen und schwer heilenden Wunden, zur Definition von Verbandmitteln, zur finanziellen Unterstützung der Interessenvertretung der Patientinnen und Patienten in den Gremien der GKV, zum Schutz von Sozialdaten von Versicherten vor unbefugter Kenntnisnahme und eine Erweiterung der Ausnahmeregelung von der Mitteilungspflicht an die Krankenkassen bei drittverursachten Gesundheitsschäden um Fälle sexualisierter und häuslicher Gewalt.
 
3. Zeitplan
 
< div> Angestrebt wird, dass die Neuregelungen im März 2017 in Kraft treten.
 
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Nur noch einzelne Plätze

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Für unser Existenzgründerseminar in Berlin sind noch wenige Plätze frei. 


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AOK Rheinland Hamburg führt Genehmigungspflicht wieder

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Nachdem die AOK Rheinland ab 1.4.16 für ergotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfalls die Genehmigungspflicht wieder eingeführt hat


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Ihre Homepage soll wirken

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Sie kennen das, irgendwann wurde eine Homepage für Sie entwickelt, die Technik schritt voran, aber Ihre Page blieb stehen..


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Gemeinsam geht es besser

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Viele Berater schmoren in Ihrem eigenen Saft und schauen wenig über den Tellerand hinaus. Aber Einzelkämpfer sind immer Grenzen gesetzt.....


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Heilberufekammer

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

In einigen Medien und Foren wird derzeit rege darüber diskutiert, ob es sinnvoll wäre eine Heilmittelerbringerkammer ins Leben zu rufen. Insbesondere wird diese Diskussion von einem Vertriebler für Praxisbedarf aus Norddeutschland vorangetrieben.  

Die Diskussion hinsichtlich der Gründung einer Kamer ist schon mehr als ein Jahrzehnt alt. In der heutigen Diskussion wird völlig außer Acht gelassen, welche Funktion eine Kammer überhaupt erfüllt, besser erfüllen darf. Dem Tätigkeitsbereich von Kammern sind klare rechtliche Grenzen gesetzt und sollten diese überschritten werden, erfolgen in der Regel zügig Maßregelungen der jeweiligen Aufsichtbehörden. 

Es ist also fraglich, ob eine Kammer die heutige Probleme überhaupt lösen kann und darf; und die sind vor alllem, adäquate Vergütungsstrukturen schaffen und den Fachkräftemangel beseitigen. Beides kann unseres Erachtens nicht von einer Kammer gelöst werden. 

Insofern beteiligen Sie sich gern an der Diskussion, aber informieren Sie sich vorher. Parallel dazu wird es wahrscheinlich in Rheinland Pfalz demnächst zu einer Kammergründung für Heilmittelerbringer kommen. Schauen Sie mit Argusaugen auf diese Gründung und die begleitenden Umstände sowie auf die Ergebnisse dieser Gründung. 

 


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Gründercoaching und Beratung / Fördermöglichkeiten

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Das KFW Gründercoaching ist seit Dezember 2015 eingestellt. Welche Alternativen gibt es


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3. Therapeutentag des SRZH

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

endlich ist es soweit......


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Aus für freie Mitarbeit ?

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Mit Ihrem Entwurf " Zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze" bekundet Andrea Nahles, dass Sie sich zunkünftig dem Kampf gegen die freie Mitarbeit widmen wird. 


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Neu ! Praxisbörse

Autor: | Beitrag vom: 26.02.2017 | Kommentare gesamt: 0

Dem vielfachen Wunsch unserer Kunden entsprechend haben wir eine Praxisbörse ins Leben gerufen. Was steckt dahinter?


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