Genehmigungspflicht DAK Bremen ab 1.7.

Das nennt man echte Diskriminierung. Chronisch kranke Versicherte der DAK Bremen, müssen ab 1.7. physiotherapeutische Verordnungen außerhalb des Regelfall vor Behandlungsbeginn genehmigen lassen. Um den Patienten das Verfahren noch richtig zu erschweren, darf dies nur auf dem Postweg geschehen. Logopädische und ergotherapeutische Verordnungen sind davon bisher nicht betroffen. 

Die Details finden Sie hier: 

https://akt ivita-berlin.de/service/76-broschuere-und-inf ormationen.html