Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) beschlossen

Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) beschlossen. Es soll nach Zustimmung des Bundesrates zu 1.4.2017 in Krafttreten.

Die Entwicklung bei den Heilmittelerbringern zeigt schon heute, dass die zurückgehenden Ausbildungsabsolventen einen massiven Einschnitt in der Versorgungslage der Patienten bedeuten.

Der Politik ist inzwischen klar, dass dringend finanzielle Mittel in das System der Heilmittelerbringer gepumpt werden müssen, damit die Versorgung mit Heilmitteln nicht kollabiert.

Es kann und wird nun zu deutlichen Vergütungserhöhungen kommen. Die Deckelung der Vergütungserhöhungen durch die Grundlohnsummenbindung ist immerhin für die drei Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt. Die laufenden Gebührenverhandlungen zeigen, dass die Krankenkassen die Botschaft verstanden und Vorsorge in ihren Haushalten getroffen haben. So sind erste Abschlüsse mit den Krankenkassen von bis zu 10% Preiserhöhung bereits vereinbart.

Alle Betroffenen sehen schon heute den Sicherstellungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen gefährdet, wenn die Versorgungslage mit Heilmitteln nicht kurzfristig in den Griff bekommen wird. Insofern ist Handeln angesagt.

Aber der Gesetzgeber hat den Betroffenen, also Kassen, Berufsverbänden und Heilmittelerbringern noch weitere Aufgaben in die Bücher geschrieben. Wenn mehr Geld in das System gepumpt werden soll, um den Berufsstand der Heilmittelerbringer zu sichern, muss das Geld auch bei den Angestellten ankommen.

Folglich müssen sich die Praxisbesitzer darauf einstellen, dass sie ihre Vergütungshöhen in einer geeigneten, bisher noch nicht detailliert erörterten Art und Weise offenlegen müssen.

Ist dies ein Eingriff in die Tarifautonomie der freiberuflichen Praxen?

Klar ist, dass die Gehälter, die bisher in den freiberuflichen Praxen gezahlt werden, in der Regel auf einem niedrigen Niveau liegen, ja liegen müssen, weil die viel zu niedrigen Behandlungsgebühren, die von den Krankenkassen an die Praxen bezahlt werden, nicht mehr hergeben.

Die Politik verstanden, wenn nicht auch im ambulanten Bereich vernünftige Gehälter gezahlt werden, ist die Versorgung der Patienten gefährdet. Auf Drängen der Krankenkassen will die Politik aber an diesem Punkt sicher gehen und – wie bereits seit einigen Jahren in der ambulanten Pflege – Transparenz über die Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter herstellen. Wie dies geschehen soll ist Aufgabe der der Berufsverbände und des Spitzenverbands der Krankenkassen. Diese sollen hierüber Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen.

Wir können nur hoffen, dass die Beteiligten der Verhandlungsgremien nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Chance, die uns jetzt die Politik gibt ist einmalig.

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Olaf Seifert

 

 

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